Verhinderungs-pflege: Ihre Unterstützung, wenn Sie Hilfe brauchen
Erfahren Sie, wie Sie die Kosten für eine Ersatzpflegekraft von der Pflegekasse erstattet bekommen können.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die Angehörige entlasten soll, wenn sie selbst wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert sind. Wir unterstützen Sie dabei, diese Leistung optimal zu nutzen.
Flexibilität
Kurzfristige Entlastung
Egal ob für ein paar Stunden oder mehrere Wochen – wir finden die passende Lösung.
Finanzierung
Kostenübernahme durch Pflegekasse
Bis zu 1.612 € pro Jahr für die Verhinderungspflege.
Qualität
Professionelle Pflege
Unsere erfahrenen Pflegekräfte sorgen für eine optimale Betreuung.
Entlastung für Angehörige
100%
Sorgenfrei
Finanzielle Unterstützung
Bis zu 1.612 €
Jährlich
Individuelle Betreuung
Passend für Sie
Maßgeschneidert
Einfache Abwicklung
Schnell & un-kompliziert
Mit unserer Hilfe
Der Weg zur Entlastung
Einfach und transparent
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und die Organisation Ihrer Verhinderungspflege.
Schritt Eins
Beratung
Wir klären Ihren Bedarf und Ihre Ansprüche auf Verhinderungspflege.
Schritt Zwei
Antrag
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags für die Pflegekasse.
Schritt Drei
Organisation
Wir finden die passende Ersatzpflegekraft für Ihre Bedürfnisse.
Schritt Vier
Durchführung
Die Pflegekraft übernimmt die Betreuung, Sie können sich erholen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Verhinderungspflege.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann unter bestimmten Umständen auf bis zu 2.418 € erhöht werden.
Kann die Verhinderungspflege auch stundenweise erfolgen?
Ja, die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden am Tag dauert, wird dies nicht auf die Höchstdauer von 6 Wochen angerechnet.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen.
Sichern Sie sich Ihre Entlastung
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
PZH Pflege zu Hause bietet fachlich kompetente Pflege mit 24h Rufbereitschaft in Ostfriesland, ausgehend von unseren Standorten in Leer und Borkum.
PZH Pflege zu Hause GmbH & Co. KG
Bremer Straße 16 26789 Leer
Telefon: 0491 91 91 900 Mobil: 0151 53 69 56 80 Fax: 0491 91 91 901
info@p-zh.de