Pflegegeld: Rechtliche Hinweise und Praktische Tipps
Ein umfassender Leitfaden zur Sicherung Ihrer Ansprüche und zur Vermeidung von Kürzungen.
Einführung
Pflegegeld verstehen
Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut werden.
Abschnitt 1
Anspruch auf Pflegegeld
Erfahren Sie, wer Anspruch auf Pflegegeld hat und in welcher Höhe es gezahlt wird.
Abschnitt 2
Gründe für Kürzungen
Dieser Abschnitt erläutert die häufigsten Gründe für Kürzungen und wie Sie diese vermeiden können.
Abschnitt 3
Besondere Situationen
Praktische Tipps und Beispiele für besondere Situationen im Umgang mit Pflegegeld.
Voraussetzungen für Pflegegeld
  1. Es wurde mindestens Pflegegrad 2 durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt
  2. Die Pflege erfolgt nicht durch einen professionellen Pflegedienst, sondern überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen
  3. Der oder die Pflegebedürftige lebt zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung
Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab
Staffelung Pflegegeld (Stand 2024)
Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 946 Euro pro Monat


2. Gründe für Kürzungen des Pflegegelds
Das Pflegegeld kann unter bestimmten Umständen gekürzt oder sogar eingestellt werden:
3. Besondere Situationen und Beispiele
Urlaub der Pflegeperson: Während der Pflegevertretung (Verhinderungspflege) wird weiterhin Pflegegeld gezahlt, allerdings nur zu 50 % des regulären Betrags.
Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung wird das Pflegegeld für maximal 8 Wochen pro Jahr zu 50 % weitergezahlt.
Nicht wahrgenomme Beratungseinsätze
Pflegebedürftige mit Pflegegeld sind verpflichtet, regelmäßig Beratungsgespräche durch einen Pflegedienst wahrzunehmen. Werden diese nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld zunächst gekürzt und bei weiterer Versäumnis eingestellt werden.
Veränderung des Pflegegrads
Wird bei einer Neubegutachtung festgestellt, dass der Pflegebedarf gesunken ist (z. B. von Pflegegrad 3 auf 2), reduziert sich das Pflegegeld entsprechend.
Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte
Während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung ruht die Zahlung des Pflegegelds ab dem 29. Tag. Bis dahin bleibt es ungekürzt.
Fehlende Mitwirkungspflicht
Wenn wichtige Unterlagen nicht eingereicht oder Anfragen der Pflegekasse ignoriert werden, kann dies ebenfalls zur Kürzung führen.
Tipps
  1. Beratungstermine im Blick behalten: Nutzen Sie Kalender oder Erinnerungsdienste, um die Fristen für Beratungseinsätze nicht zu verpassen
  2. Aktuelle Begutachtungen beantragen: Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, sollten Sie eine Neubegutachtung durch den Medizinischen Dienst anfordern.
  3. Pflegevertretung planen: Klären Sie rechtzeitig, wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden können, ohne auf Pflegegeld verzichten zu müssen.
  4. Unterstützung einholen: Beratungsstellen für pflegende Angehörige helfen bei Fragen rund um Kürzungen und rechtliche Möglichkeiten.
Links zu weiteren Informationen
Pflegegeld und Pflegegrade - Gesundheitsportal:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html
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