Wichtiger Ratgeber
Rechtliche Betreuung in Leer Ostfriesland

Abschnitt 1
Wann wird eine rechtliche Betreuung notwendig?
Abschnitt 2
Wie verhalten sich Angehörige
Abschnitt 3
Rechte & Pflichten
Abschnitt 4
Betreuung ohne Angehörige
Wann wird eine rechtliche Betreuung notwendig?
Eine rechtliche Betreuung wird dann notwendig, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann – sei es aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder psychischen Erkrankungen. Dabei geht es nicht nur um Pflege, sondern auch um:
  • Finanzen: Verwaltung von Konten, Zahlung von Rechnungen, Beantragung von Leistungen
  • Gesundheit: Organisation von Arztterminen, Zustimmung zu medizinischen Behandlungen
  • Wohnung: Kündigungen, Umzug in Pflegeeinrichtungen oder die Regelung von Mietangelegenheiten
Wie verhalten sich Angehörige?
Wenn Angehörige merken, dass eine Person im Umfeld zunehmend Unterstützung benötigt, sollten sie frühzeitig handeln:
  1. Gespräch suchen: Klären Sie mit der betroffenen Person, ob sie bereit ist, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu erstellen. Diese Dokumente können eine spätere gerichtliche Betreuung vermeiden.
  2. Kontakt zur Betreuungsbehörde: Die örtliche Betreuungsbehörde ist die erste Anlaufstelle. Hier können sich Angehörige beraten lassen, wie sie vorgehen können, wenn eine Betreuung notwendig erscheint.
  3. Antragstellung: Angehörige können beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anregen. Wichtig: Angehörige können selbst als Betreuer*innen vorgeschlagen werden, müssen aber bereit und in der Lage sein, diese Aufgabe zu übernehmen.
Rechte und Pflichten der Angehörigen
Rechte:
Angehörige können vom Gericht als Betreuer bestellt werden, wenn sie geeignet sind.
Pflichten:
Wahrung der Interessen der betreuten Person, regelmäßige Berichte an das Amtsgericht.
Was passiert, wenn keine Angehörigen vorhanden sind?
Fehlen Angehörige oder sind diese nicht in der Lage, die Betreuung zu übernehmen, wird eine Berufsbetreuer*innen bestellt. Dabei handelt es sich um speziell geschulte Personen, die diese Aufgabe im Auftrag des Gerichts übernehmen. Berufsbetreuer*innen kümmern sich um:
  • Behördengänge und Finanzen
  • Organisation von Pflegeleistungen
  • Medizinische Versorgung
Tipp: In Leer Ostfriesland können Sie sich bei Notaren, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde zu diesem Thema beraten lassen.
Vorsorgevollmacht - die bessere Alternative
Eine Vorsorgevollmacht vermeidet oft die gerichtliche Betreuung. Sie ermöglicht:
  1. Finanzielle Vertretung
  2. Gesundheitliche Entscheidungen
  3. Behördliche Vertretung
Ein Vorteil der Vorsorgevollmacht: Die betroffene Person behält die Entscheidungsfreiheit, wen sie als Vertreter*in einsetzt. Angehörige können hier frühzeitig eingebunden werden, um eine Betreuung durch Fremde zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich erstellt und notariell beglaubigt wird, um im Ernstfall rechtlich anerkannt zu sein.
Rechtliche Grundlagen
Kostenübernahme
Die Kosten einer Betreuung hängen von der finanziellen Lage der betreuten Person ab:
Ehrenamtliche Betreuer: jährliche Aufwandsentschädigung, ggf. von der Staatskasse gezahlt.
Berufsbetreuer: gesetzlich festgelegte Vergütung, bei fehlenden Mitteln übernimmt der Staat.

Praxisbeispiele aus Leer Ostfriesland
Mit Angehörigen: Frau Schneider (82, Demenz) – ihr Sohn übernimmt die Betreuung und arbeitet eng mit dem Pflegedienst Pflege zu Hause GmbH & Co. Kg in Leer Ostfriesland zusammen
Ohne Angehörige: Herr Meier (68, Schlaganfall) – Berufsbetreuer organisiert Arzttermine und Pflegeplatz

Tipps für Angehörige und Pflegebedürftige
  • Frühzeitig handeln Vorsorgevollmacht prüfen.
  • Beratung in Anspruch nehmen – z. B. bei Betreuungsbehörde, Caritas, Diakonie oder Pflegestützpunkten.
  • Entlastung suchen – Pflegedienst PZH Leer unterstützt bei Pflege, Haushalt und Organisation.

Fazit
Die rechtliche Betreuung ist oft die letzte Option, wenn eine Person nicht mehr selbst handeln kann. Mit der richtigen Vorbereitung, einer Vorsorgevollmacht und der Unterstützung durch erfahrene Partner wie den Pflegedienst PZH in Leer können Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen gut versorgt sind.
Quellen für weitere Informationen
  • Betreuungsbehörde vor Ort: Unterstützt bei Fragen zur Antragstellung und Organisation
  • Amtsgerichte: Informationen und Formulare zur Betreuungsbeantragung finden Sie auf den Webseiten der örtlichen Gerichte
  • Betreuungsgesetz (BtG): Regelungen zur Betreuung finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1896 ff.)
  • Soziale Einrichtungen: Caritas, Diakonie oder AWO bieten Beratungsangebote für Angehörige
PZH Pflege zu Hause bietet fachlich kompetente Pflege mit 24h Rufbereitschaft in Ostfriesland, ausgehend von unseren Standorten in Leer und Borkum.
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