Eine Vorsorgevollmacht vermeidet oft die gerichtliche Betreuung. Sie ermöglicht:
Finanzielle Vertretung
Gesundheitliche Entscheidungen
Behördliche Vertretung
Ein Vorteil der Vorsorgevollmacht: Die betroffene Person behält die Entscheidungsfreiheit, wen sie als Vertreter*in einsetzt. Angehörige können hier frühzeitig eingebunden werden, um eine Betreuung durch Fremde zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich erstellt und notariell beglaubigt wird, um im Ernstfall rechtlich anerkannt zu sein.