Für pflegebedürftige oder kranke Menschen gehören regelmäßige Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder in die Klinik oft zum Alltag. Ob Dialyse, Chemotherapie, Kontrolluntersuchungen oder Spezialbehandlungen – diese Fahrten sind essenziell, aber nicht immer einfach zu organisieren. Während manche Betroffene ihre Wege noch eigenständig bewältigen können, wird es für andere mit der Zeit – sei es aufgrund körperlicher Einschränkungen oder fehlender Mobilität – immer schwieriger. Erfahren Sie hier, wie Sie in Leer Ostfriesland Krankenfahrten korrekt organiesieren können.
Wer darf Krankenfahrten übernehmen?
  • Pflegedienste mit einem Beförderungsschein
  • Angehörige Pflegende Angehörige dürfen Fahrten übernehmen
  • Fahrdienste und Taxis Spezielle Fahrdienste für Pflegebedürftige, Krankentransporte und Taxiunternehmen mit entsprechenden Lizenzen
  • Ehrenamtliche Helfer und Nachbarschaftshilfen In vielen Kommunen gibt es ehrenamtliche Fahrdienste
Welche Regelungen gelten bei Krankenfahrten?
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse: medizinisch notwendige Fahrten können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt
  • Pflegegrad und Anspruch: Menschen mit Pflegegrad haben oft Anspruch auf Fahrten
  • Genehmigungspflicht: Für Krankentransporte ist in vielen Fällen eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich
Voraussetzungen für die Übernahme von Krankenfahrten
  • Pflegegrad und medizinische Notwendigkeit: Patienten mit einem Pflegegrad oder einer schweren Erkrankung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten
  • Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein, z. B. zur Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie, einer ambulanten OP oder anderen wichtigen Therapien.
  • Genehmigung durch die Krankenkasse: In der Regel muss die Fahrt vorab von der Krankenkasse genehmigt werden, insbesondere bei regelmäßigen Fahrten.
Schritte zur Anmeldung der Fahrten
1
Ärztliche Verordnung einholen
Ihr Hausarzt oder Facharzt muss eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen. Auf dieser Verordnung wird angegeben: Der Grund der Fahrt (z. B. Arztbesuch oder Therapie), die Art der Beförderung (z. B. Taxi, Krankentransport oder Rollstuhlfahrzeug) und ob eine Begleitperson erforderlich ist.
2
Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen
Senden Sie die ärztliche Verordnung an Ihre Krankenkasse. Einige Krankenkassen akzeptieren auch digitale Einreichungen über deren App oder Kundenportal. Hinweis: Bei langfristigen Fahrten, wie zur Dialyse oder Chemo, kann eine einmalige Genehmigung für mehrere Wochen beantragt werden.
3
Transportdienstleister auswählen
Sobald die Genehmigung vorliegt, können Sie einen anerkannten Transportdienstleister beauftragen. Diese sind erfahren im Umgang mit Patienten und kennen die Abrechnungsmodalitäten.
4
Abrechnung klären
Die Krankenkasse rechnet die Fahrten in der Regel direkt mit dem Transportdienstleister ab. Eventuell fällt ein Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten an (mindestens 5 €, maximal 10 € je Fahrt).
Besonderheiten bei Krankentransporte
Zwei lächelnde Sanitäterinnen in Uniform stehen vor einem weißen Krankenwagen mit orange-gelben Streifen.
Rollstuhltransporte
Spezielle Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Liegendtransporte
Transporte für Patienten, die liegend befördert werden müssen.
Betreuung während der Fahrt
Fahrdienste mit qualifizierter Unterstützung und Pflegepersonal.
Ausrüstung
Transporte mit medizinischer Ausrüstung für besondere Bedürfnisse.
Mögliche Beispiele aus Leer Ostfriesland
1
Herr Müller, Pflegegrad 3, muss regelmäßig zur Dialyse. Ein Fahrdienst, der auf Rollstuhltransporte spezialisiert ist, übernimmt diese Fahrten. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.
2
Frau Schulz, Pflegegrad 2, hat einen Kontrolltermin beim Hausarzt. Ihre Tochter, die als pflegende Angehörige tätig ist, übernimmt die Fahrt und begleitet sie.
3
Familie Schmidt organisiert über einen anerkannten Transportdienstleister Fahrten ihrer Mutter zu einem Bewegungstraining.
Tipps für Ihre Fahrten
Kostenübernahme
Seit dem 11.01.2023 können auch Fahrten zu Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen verordnet werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kostenübernahme.
Beratung nutzen
Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse, Pflegeberatungsstelle oder der Pflege zu Hause GmbH & Co. KG in Leer Ostfriesland über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kostenübernahme informieren.
Planung
Erstellen Sie einen wöchentlichen Plan zur Koordination von Fahrten. Dies kann eine einfache Übersichtstabelle sein, die alle wichtigen Informationen wie die Termine, die Art der Fahrt, den Verantwortlichen und zusätzliche Hinweise umfasst.
Dokumentation
Bewahren Sie ärztliche Verordnungen und Genehmigungen der Krankenkasse gut auf, um die Kostenübernahme zu sichern.
Schlusswort
Die Organisation von Fahrten ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflege, um sicherzustellen, dass pflegebedürftige Menschen die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen. Um böse Überraschungen wie die Ablehnung von Kostenübernahmen zu vermeiden, lohnt es sich, frühzeitig mit der Krankenkasse und medizinischen Einrichtungen Rücksprache zu halten.
Links und weitere Informationen
  • Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html
  • Pflegeberatung: Krankentransporte: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/zuschuesse-erstattung/krankenfahrten/
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