Kombinationsleistung in der Pflege
Erklärung, Höhe & Berechnung
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen vor der Frage, wie sie die Pflege optimal organisieren können. Nicht immer reicht die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst allein aus, und nicht jeder kann oder möchte sich ausschließlich auf Pflegegeld verlassen. In solchen Fällen bietet die sogenannte Kombinationsleistung eine flexible Lösung. Sie ermöglicht es, professionelle Pflege durch einen Pflegedienst mit der eigenen Pflege durch Angehörige zu kombinieren – und dabei trotzdem finanziell abgesichert zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Kombinationsleistung sinnvoll ist, wie hoch sie ausfällt, wie sie berechnet wird und wie Sie den Pflegedienst PZH Pflege zu Hause Leer bei der Umsetzung unterstützen kann.
Definition und Voraussetzungen
Die Kombinationsleistung vereint die beiden Pflegeleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sie ist für Pflegebedürftige gedacht, die sowohl von Angehörigen als auch von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
Wann ist sie sinnvoll?
Sie ist sinnvoll, wenn die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes nicht voll ausgeschöpft werden und der verbleibende Pflegebedarf durch Angehörige oder Bekannte gedeckt wird. In diesem Fall besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld.
Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung (2025)
Aktuelle Informationen zu den Höhen von Pflegegeld und Pflegesachleistungen für das Jahr 2025 finden Sie hier. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung Ihrer Kombinationsleistung.
Höhe des Pflegegelds 2025
2
3
4
5
332€
573€
765€
947€
716€
1432€
1778€
2200€
Kombinationsleistung in der Praxis – Rechenbeispiel
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Ermitteln Sie den prozentualen Anteil der genutzten Pflegesachleistung
  • Beispiel: Bei Pflegegrad 3 werden monatlich 716 € für Pflegesachleistungen genutzt
  • Anspruch auf Pflegesachleistung: 1.432 €
  • Nutzung: 716 € = 50 % der Sachleistung genutzt
Schritt 2: Ermitteln Sie den verbleibenden Anteil des Pflegegeldes
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 573 € monatlich
  • Verbleibendes Pflegegeld: 50 % von 573 € = 286,50 €
Formel:
Pflegesachleistungsnutzung in % = (genutzter Betrag / maximaler Betrag) x 100 Verbleibendes Pflegegeld = 100 % - genutzte Pflegesachleistung in % Ergebnis = verbleibender Prozentsatz vom Pflegegeld
Kombinationsleistung in der Praxis – Rechenbeispiel
Beispiel 1: Frau H. hat Pflegegrad 2. Der Pflegedienst rechnet monatlich 380,50 € für Leistungen ab (50 % von 761 €). Sie erhält 50 % des Pflegegeldes (332 €), also 166 € monatlich.
Beispiel 2: Herr K., Pflegegrad 4, nutzt 889 € für Pflegesachleistungen (50 % von 1.778 €). Er erhält 50 % von 765 € Pflegegeld = 382,50 € monatlich.
Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige
  • Pflegebedarf präzise planen: Klären Sie, welche Leistungen durch Angehörige und welche durch den Pflegedienst übernommen werden.
  • Transparente Abrechnung: Lassen Sie sich vom Pflegedienst (z. B. PZH Leer) einen Nachweis über die abgerechneten Pflegesachleistungen geben.
  • Regelmäßige Anpassung: Der Pflegebedarf kann sich ändern – prüfen Sie die Kombinationsleistung regelmäßig.
Zusammenfassung
Die Kombinationsleistung ist eine flexible Möglichkeit für Pflegebedürftige, sich sowohl von Angehörigen als auch von professionellen Pflegediensten unterstützen zu lassen – und trotzdem finanzielle Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die genaue Berechnung erfordert einen Überblick über die genutzten Pflegesachleistungen. Bis zu 100 % Pflegegeld werden anteilig ausgezahlt, wenn die Sachleistung nicht vollständig beansprucht wird.
Schlusswort
Pflege soll individuell und bedarfsgerecht sein. Die Kombinationsleistung bietet genau diese Möglichkeit. Pflegedienste wie PZH Pflege zu Hause Leer können nicht nur bei der Pflege selbst helfen, sondern auch bei der Abrechnung und Beratung zur Kombinationsleistung unterstützen. Nutzen Sie diese Flexibilität für sich und Ihre Familie – gut informiert und sorglos.
Links und weiterführende Informationen
Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen im Überblick https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html
Pflege durch Angehörige: Kombinationsleistung verständlich erklärt https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/kombinationsleistung/
PZH Pflege zu Hause bietet fachlich kompetente Pflege mit 24h Rufbereitschaft in Ostfriesland, ausgehend von unseren Standorten in Leer und Borkum.
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